In unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause sprechen wir in aller Ruhe über Ihre Wünsche für die Bestattung. Dabei beraten wir Sie ausführlich und legen mit Ihnen die Details für die Trauerfeier fest.
Grundsätzlich können wir Sie bei allen anstehenden Aufgaben entlasten. Gemeinsam ermitteln wir, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten, und erstellen Ihnen ein individuelles, budgetgerechtes Angebot.
Im Trauerfall: Was ist sofort zu tun?
Bei einem Todesfall in den eigenen vier Wänden, rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder Notarzt. Dieser stellt Ihnen den Totenschein aus.
Dann verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens, der alles Weitere mit Ihnen bespricht und erledigt. Sie erreichen uns Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, unter Tel. 0 33 75 / 2 44 30.
Was viele nicht wissen: Auch bei Sterbefällen in einem Heim oder Krankenhaus dürfen Sie den Bestatter frei wählen.
Welche Dokumente werden benötigt?
Buch der Familie oder Eheurkunde
Geburtsurkunde (nur wenn in der Eheurkunde oder im Buch der Familie keine Geburtsregisternummer vorhanden ist)
Bei verwitwet Verstorbenen: Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei geschiedenen Verstorbenen: Scheidungsurteil
Chipkarte der Krankenkasse
Letzte Rentenbescheide: Alters- und Witwenrente
Bankverbindung für die Vorschusszahlung an den hinterbliebenen Ehegatten
Gerne helfen wir Ihnen, fehlende Unterlagen zu besorgen.
Unsere Leistungen für Sie:
Erledigung aller Wege und Formalitäten im Todesfall
Besorgung der ärztlichen Todesbescheinigung
Besorgung der Sterbeurkunde
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Anmeldung des Bestattungstermins bei der Friedhofsverwaltung
Benachrichtigung des Pfarrers oder Vermittlung eines weltlichen Trauerredners
Abmeldung der Renten, des Krankenversicherungsverhältnisses etc.
Abmeldung von Sterbegeld und Lebensversicherung
Beantragung der dreimonatigen Vorauszahlung auf die Hinterbliebenenrente
Besorgung nicht vorhandener Personenstandsurkunden
Erd-, Feuer- und Seebestattungen
Organisation und Ausgestaltung von Trauerfeiern
Gestaltung des liebevollen Abschiednehmens
Eigene Hauskapelle
Ausstellungsraum
Umfangreiche Auswahl an Särgen und Urnen in klassischer Ausführung sowie Deckengarnituren und Sterbewäsche.
Überführung nach allen Orten im gesamten In- und Ausland
Aufbahrung am offenen Sarg
Ankleiden und Einbetten sowie hygienische Versorgung des Verstorbenen
Weitere Dienstleistungen
Hausbesuche auf Wunsch
Absprache, Entwurf und Schaltung von Todesanzeigen sowie Danksagungen in Zeitungen
Erstellung von Trauerdrucksachen, Adressierung und Versand
Bestellung von Blumenschmuck (Kränze, Gebinde, Sträuße) für die Trauerfeier
Reservierung einer Kaffeetafel
Vermittlung von Grabstein und Grabpflege
Stellung von Friedhofsträgern und Gruftaushub
Hilfreiche Online-Services.
Organisieren, trauern & erinnern.
In unserem Kunden-Center können Sie viele wichtige Dinge rund um Ihren Trauerfall per Mausklick regeln und Erinnerungen bewahren. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.
Ab- & Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
Bilder hochladen und verwalten
Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen, Empfängerlisten für Trauerbriefe sowie Danksagungen anlegen und an uns übermitteln
Gedenkseite individualisieren und bearbeiten
Ein Erinnerungsbuch gemeinsam mit Familie und Freunden entwerfen und nach Hause bestellen
Lange Zeit standen bei der Wahl zwischen Erd- oder Feuerbestattung religiöse und ethische Überlegungen im Vordergrund. Heute spielen vor allem praktische Erwägungen eine Rolle: Wer kann das Grab besuchen, wer pflegt es?
Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, einen Erinnerungsort zu schaffen, auch wenn Sie dieses Bedürfnis im ersten Moment nicht so stark empfinden und den vermeintlichen Aufwand scheuen sollten.
Erdbestattung und Feuerbestattung.
Die Erdbestattung ist die traditionellste Form der Bestattung. Eine besondere Willenserklärung des Verstorbenen ist dazu nicht notwendig. Als Grabarten stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen- und Wahlgräber zur Auswahl. Für jede Grabart ist ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erforderlich. Für die Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung bieten Friedhöfe dieselben Grabarten wie bei der Erdbestattung und darüber hinaus noch einige Alternativen. Die Trauerfeier kann unabhängig vom Beisetzungsort vor der Einäscherung am Sarg – oder später an der Urne durchgeführt werden.
Grabarten auf dem Friedhof.
Wahlgräber
Ein Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten ausgesucht und über Generationen als Familiengrab genutzt werden. Es gibt Einzel- und Doppelgrabstellen, die auf Wunsch auch mit zwei Urnen je Erdstelle belegbar sind. Alternativ können Sie sich auch für ein Urnenwahlgrab mit vier Plätzen als dauerhafte Erinnerungsstätte entscheiden.
Reihengräber
Ein Reihengrab zur Beisetzung eines einzelnen Sarges oder einer Urne wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, die Liegezeit beträgt 25 beziehungsweise 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. In beiden Fällen vermitteln wir auf Wunsch eine professionelle Grabpflege.
Gemeinschaftsanlagen
Als kostengünstigere Alternativen stehen auch Erdgemeinschaftsgrabstellen und Urnengemeinschaftsanlagen mit einer Liegezeit von 25 beziehungsweise 20 Jahren zur Verfügung. Sie erlauben die Anbringung einer Namenstafel an einer Mauer oder Stele, sind aber nicht verlängerbar.
Anonyme Bestattung
Eine anonyme Bestattung bedeutet, dass der Sarg oder die Urne ohne Grabstein auf einem speziellen Areal des Friedhofs beigesetzt wird, der genaue Beisetzungsort ist den Angehörigen nicht bekannt. Für die Pflege ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.
Alternative Beisetzungsorte bei Feuerbestattung.
Baumbestattung
Einige Friedhöfe bieten die Möglichkeit einer Baumbestattung, bei der je Grabstelle zwei Urnen beigesetzt werden dürfen. Eine Namenstafel erinnert an den Verstorbenen und das Grab wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt.
Waldbestattung
Außerhalb kommunaler und kirchlicher Friedhöfe können Urnen auch in einem RuheForst® oder FriedWald® (zum Beispiel in Fürstenwalde/ Hangelsberg) beigesetzt werden. Dort gibt es unter anderem Familien- oder Freundschaftsbäume, Partnerbäume und Grabstellen an Gemeinschaftsbäumen.
Seebestattung
Im Beisein der Trauergemeinschaft oder in aller Stille wird die Urne der Nordsee, der Ostsee oder dem Atlantik übergeben. Die Hinterbliebenen erhalten einen Auszug aus dem Schiffstagebuch mit Seekarte. Die notwendige behördliche Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn der Verstorbene in einer besonderen Beziehung zur See stand. Es ist möglich, später Gedenkfahrten zur Beisetzungsposition durchzuführen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der passenden Ruhestätte behilflich. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu allen weiteren, hier nicht aufgeführten, Bestattungsarten ausführlich.
Falls Sie bereits feste Vorstellungen und Wünsche für Ihre eigene Bestattung haben, können Sie sich im Menüpunkt Vorsorge informieren und einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten
Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung. Bei uns in Brandenburg beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre.
Was passiert bei einer Kremierung?
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in den Krematorien in Königs Wusterhausen.
Was ist ein Kolumbarium?
Das Wort Kolumbarium (oder: Columbarium) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Taubenschlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mausoleum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glasscheibe verschlossen, worauf Name und Lebensdaten genannt sind.
Was passiert bei einer Seebestattung?
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.
Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?
Ja, die Hinterbliebenen können bei der Seebestattung dabei sein und der Übergabe der Urne an die See beiwohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unterschiedlich. Wenn Sie sich für eine Seebestattung interessieren, geben wir vom Bestattungshaus Wilke Ihnen gerne weitere Informationen zu den Möglichkeiten im von Ihnen gewünschten Seegebiet. Nach der Seebestattung erhalten Sie als Angehörige eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung. So können Sie den Beisetzungsort jederzeit aufsuchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenkfahrten dorthin an.
Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?
Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.
Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten
Was kostet eine Bestattung?
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Bestattungshaus Wilke nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Friedhofskosten und die Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde)
Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker und ggf. Kosten des Krematoriums. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bestattungshaus Wilke Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.