Matomo

Das machen wir für Sie.

Einfühlsame Beratung.

In unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause sprechen wir in aller Ruhe über Ihre Wünsche für die Bestattung. Dabei beraten wir Sie ausführlich und legen mit Ihnen die Details für die Trauerfeier fest.

Grundsätzlich können wir Sie bei allen anstehenden Aufgaben entlasten. Gemeinsam ermitteln wir, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten, und erstellen Ihnen ein individuelles, budgetgerechtes Angebot.

Im Trauerfall:
Was ist sofort zu tun?

  • Bei einem Todesfall in den eigenen vier Wänden, rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder Notarzt. Dieser stellt Ihnen den Totenschein aus.
  • Dann verständigen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens, der alles Weitere mit Ihnen bespricht und erledigt.
    Sie erreichen uns Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, unter Tel. 0 33 75 / 2 44 30.

Was viele nicht wissen: Auch bei Sterbefällen in einem Heim oder Krankenhaus dürfen Sie den Bestatter frei wählen.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Buch der Familie oder Eheurkunde
  • Geburtsurkunde
    (nur wenn in der Eheurkunde oder im Buch der Familie keine Geburtsregister­nummer vorhanden ist)
  • Bei verwitwet Verstorbenen: Sterbe­urkunde des Ehepartners
  • Bei geschiedenen Verstorbenen: Scheidungsurteil
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Letzte Rentenbescheide: Alters- und Witwenrente
  • Bankverbindung für die Vorschuss­zahlung an den hinterbliebenen Ehegatten
  • Versicherungspolicen: Lebens­versicherungen, Sterbegeld­versicherung
  • vorhandene Grabstellen­urkunde oder -ausweis

Gerne helfen wir Ihnen, fehlende Unterlagen zu besorgen.

Unsere Leistungen für Sie:

Erledigung aller Wege und Formalitäten im Todesfall

  • Besorgung der ärztlichen Todes­bescheinigung
  • Besorgung der Sterbeurkunde
  • Abmeldung beim Einwohner­meldeamt
  • Anmeldung des Bestattungs­termins bei der Friedhofs­verwaltung
  • Benachrichtigung des Pfarrers oder Vermittlung eines weltlichen Trauerredners
  • Abmeldung der Renten, des Kranken­versicherungs­verhältnisses etc.
  • Abmeldung von Sterbegeld und Lebens­versicherung
  • Beantragung der dreimonatigen Vorauszahlung auf die Hinterbliebenenrente
  • Besorgung nicht vorhandener Personenstands­urkunden

Erd-, Feuer- und Seebestattungen

  • Organisation und Ausgestaltung von Trauerfeiern
  • Gestaltung des liebevollen Abschiednehmens
  • Eigene Hauskapelle

Ausstellungsraum

  • Umfangreiche Auswahl an Särgen und Urnen in klassischer Ausführung sowie Deckengarnituren und Sterbewäsche.

Überführung nach allen Orten im gesamten In- und Ausland

  • Aufbahrung am offenen Sarg
  • Ankleiden und Einbetten sowie hygienische Versorgung des Verstorbenen

Weitere Dienstleistungen

  • Hausbesuche auf Wunsch
  • Absprache, Entwurf und Schaltung von Todes­anzeigen sowie Danksagungen in Zeitungen
  • Erstellung von Trauerdrucksachen, Adressierung und Versand
  • Bestellung von Blumenschmuck (Kränze, Gebinde, Sträuße) für die Trauerfeier
  • Reservierung einer Kaffeetafel
  • Vermittlung von Grabstein und Grabpflege
  • Stellung von Friedhofsträgern und Gruftaushub

Hilfreiche Online-Services.

Organisieren, trauern & erinnern.

In unserem Kunden-Center können Sie viele wichtige Dinge rund um Ihren Trauerfall per Mausklick regeln und Erinnerungen bewahren. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause oder unterwegs.

  • Ab- & Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
  • Bilder hochladen und verwalten
  • Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen, Empfängerlisten für Trauerbriefe sowie Danksagungen anlegen und an uns übermitteln
  • Gedenkseite individualisieren und bearbeiten
  • Ein Erinnerungsbuch gemeinsam mit Familie und Freunden entwerfen und nach Hause bestellen

Mehr Info zum digitalen Kunden-Center

Ruhestätte

Einen Ort des Gedenkens schaffen.

Bestattungsarten. Letzte Ruhestätten.

Lange Zeit standen bei der Wahl zwischen Erd- oder Feuerbestattung religiöse und ethische Überlegungen im Vordergrund. Heute spielen vor allem praktische Erwägungen eine Rolle: Wer kann das Grab besuchen, wer pflegt es?

Aus Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, einen Erinnerungsort zu schaffen, auch wenn Sie dieses Bedürfnis im ersten Moment nicht so stark empfinden und den vermeintlichen Aufwand scheuen sollten.

Erdbestattung und Feuerbestattung.

Die Erdbestattung ist die traditionellste Form der Bestattung. Eine besondere Willenserklärung des Verstorbenen ist dazu nicht notwendig. Als Grabarten stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen- und Wahlgräber zur Auswahl. Für jede Grabart ist ein Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erforderlich. Für die Feuerbestattung mit Urnen­beisetzung bieten Friedhöfe dieselben Grabarten wie bei der Erdbestattung und darüber hinaus noch einige Alternativen. Die Trauerfeier kann unabhängig vom Beisetzungsort vor der Einäscherung am Sarg – oder später an der Urne durchgeführt werden.

Grabarten auf dem Friedhof.

Wahlgräber

Ein Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten ausgesucht und über Generationen als Familiengrab genutzt werden. Es gibt Einzel- und Doppel­grabstellen, die auf Wunsch auch mit zwei Urnen je Erdstelle belegbar sind. Alternativ können Sie sich auch für ein Urnen­wahlgrab mit vier Plätzen als dauerhafte Erinnerungs­stätte entscheiden.

Reihengräber

Ein Reihengrab zur Beisetzung eines einzelnen Sarges oder einer Urne wird von der Friedhofs­verwaltung zugewiesen, die Liegezeit beträgt 25 beziehungsweise 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. In beiden Fällen vermitteln wir auf Wunsch eine professionelle Grabpflege.

Gemeinschafts­anlagen

Als kostengünstigere Alternativen stehen auch Erd­gemeinschafts­grabstellen und Urnen­gemeinschafts­anlagen mit einer Liegezeit von 25 beziehungs­weise 20 Jahren zur Verfügung. Sie erlauben die Anbringung einer Namenstafel an einer Mauer oder Stele, sind aber nicht verlängerbar.

Anonyme Bestattung

Eine anonyme Bestattung bedeutet, dass der Sarg oder die Urne ohne Grabstein auf einem speziellen Areal des Friedhofs beigesetzt wird, der genaue Beisetzungsort ist den Angehörigen nicht bekannt. Für die Pflege ist die Friedhofs­verwaltung verantwortlich.

Alternative Beisetzungs­orte bei Feuer­bestattung.

Baum­bestattung

Einige Friedhöfe bieten die Möglichkeit einer Baum­bestattung, bei der je Grabstelle zwei Urnen beigesetzt werden dürfen. Eine Namens­tafel erinnert an den Verstorbenen und das Grab wird von der Friedhofs­verwaltung gepflegt.

Wald­bestattung

Außerhalb kommunaler und kirchlicher Friedhöfe können Urnen auch in einem RuheForst® oder FriedWald® (zum Beispiel in Fürstenwalde/ Hangelsberg) beigesetzt werden. Dort gibt es unter anderem Familien- oder Freundschafts­bäume, Partner­bäume und Grabstellen an Gemeinschafts­bäumen.

See­bestattung

Im Beisein der Trauer­gemeinschaft oder in aller Stille wird die Urne der Nordsee, der Ostsee oder dem Atlantik übergeben. Die Hinter­bliebenen erhalten einen Auszug aus dem Schiffs­tagebuch mit Seekarte. Die notwendige behördliche Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn der Verstorbene in einer besonderen Beziehung zur See stand. Es ist möglich, später Gedenkfahrten zur Beisetzungs­position durchzuführen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der passenden Ruhestätte behilflich. Selbst­verständlich beraten wir Sie auch zu allen weiteren, hier nicht aufgeführten, Bestattungsarten ausführlich.

Falls Sie bereits feste Vorstellungen und Wünsche für Ihre eigene Bestattung haben, können Sie sich im Menüpunkt Vorsorge informieren und einen Termin für ein unverbindliches Beratungs­gespräch mit uns vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Brandenburg beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zer­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Krema­toriums füllt die Asche in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.

Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die An­gehö­rigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Krema­torien können besichtigt werden. Die Rahmen­beding­ungen sind unter­schiedlich. Einige Bereiche sind gegeben­enfalls nur in Be­gleitung eines Bestat­ters oder eines Mit­arbeiters des Krema­toriums zu­gänglich, andere gar nicht. Einige Krema­torien veran­stalten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interes­sierte Besucher an Führ­ungen und Infor­mations­veran­staltungen teilnehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten in den Krema­torien in Königs Wusterhausen.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tau­ben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe verschlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir vom Bestattungshaus Wilke Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Bestattungshaus Wilke nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Friedhofskosten und die Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde)
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker und ggf. Kosten des Krematoriums. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir vom Bestattungshaus Wilke Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.