Als Familienunternehmen mit über 100 Jahren Tradition und Erfahrung stehen wir Ihnen hier in Königs Wusterhausen zuverlässig zur Seite.
Ausführlich beraten wir Sie zu allen Bestattungsformen und Grabarten und darüber hinaus zu allen Fragen, die ein Trauerfall aufwirft, und zu allen Entscheidungen, die rund um Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung zu treffen sind. Das gilt übrigens auch, wenn Sie für die eigene Beerdigung vorsorgen möchten.
Wir verstehen uns als Ort der Begegnung und des Austauschs rund um das Thema Tod und Trauer. Deshalb laden wir in unserer Trauerhalle auch regelmäßig zu Informationsabenden ein und vereinbaren auch gerne Besuchstermine mit Konfirmanden, Pflegeschülern und Menschen, die einfach neugierig auf unsere Arbeit sind. Sprechen Sie uns gerne an!
Ihr René Wilke
Aktuelle Trauerfeiertermine
Frau Liane Dottermusch
Gestorben am:
04.10.2024
14. November 2024 um 12:00
feierliche Urnenbeisetzung
Zentralfriedhof Friedrichsfelde
Hildegard Voigt
Gestorben am:
25.10.2024
27. November 2024 um 11:00
Trauerfeier
Hauskapelle
Vorsorge
Bestattungsvorsorge in Königs Wusterhausen
Sich zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Bestattung machen? Aber sicher! Denn mit einer Bestattungsvorsorge können Sie einerseits die eigenen Vorstellungen für einen würdevollen Abschied vertraglich festhalten. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Familie, wenn alle wichtigen Entscheidungen bereits getroffen sind. Wir beraten Sie ausführlich zum Thema Vorsorge und zeigen Ihnen auch Möglichkeiten, die Wunschbestattung bereits zu Lebzeiten finanziell abzusichern.
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungshaus Wilke unter der Nummer 0 33 75 / 2 44 30 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen. Als bestattungspflichtiger Angehöriger sollten Sie bereits im Vorfeld bei der Pflegeeinrichtung oder im Hospiz uns vom Bestattungshaus Wilke als Bestatter Ihres Vertrauens angeben. Sollte dies nicht geschehen oder Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben sein, rufen Sie uns zunächst an, wir setzen uns dann mit der Klinik oder der jeweiligen Einrichtung in Verbindung, um Ihren Angehörigen abzuholen.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern sollte der Verstorbene binnen einer bestimmten Zeitspanne nach Feststellung des Todes zum Bestatter überführt werden. Bei uns in Brandenburg gilt eine Frist von 24 Stunden.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Sie können dann später einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu weiteren Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten. Wir vom Bestattungshaus Wilke beraten Sie gerne näher.
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie ist das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.
Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen:
„Betriebe mit dem Markenzeichen garantieren, in allen Fragen und Trauerangelegenheiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im praktischen und finanziellen Bereich fort: Transparente, klare und nachvollziehbare Preisgestaltung; Angemessene Räumlichkeiten und eine breite Palette von Trauerwaren; Regelmäßige Weiterbildung und Schulung des Inhabers und Personals; Einsatz moderner technischer Fahrzeuge und Geräte.“
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Bestattungshaus Wilke Team unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Brandenburg kann die Bestattung frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 10 Tagen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.